
Dokumentengeschäft
Gilt es bestimmte vertragliche Vereinbarungen durch eine bankseitige Verpflichtung abzusichern, bietet die Garantie als klassisches Sicherungsinstrument vielfältige Möglichkeiten der Ausgestaltung.
Dokumenten-Akkreditiv
Ist die Zuverlässigkeit des Vertragspartners nur schwer einzuschätzen (z.B. bei Erstgeschäften) dann bietet das Dokumenten-Akkreditiv die größtmögliche Sicherheit. Dabei verpflichtet sich die Bank des Importeurs unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung.
Ist die Zuverlässigkeit des Vertragspartners nur schwer einzuschätzen (z.B. bei Erstgeschäften) dann bietet das Dokumenten-Akkreditiv die größtmögliche Sicherheit. Dabei verpflichtet sich die Bank des Importeurs unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung.
Dokumenteninkasso
Besteht zwischen den Handelspartnern bereits ein gewisses Vertrauensverhältnis, ermöglicht das Dokumenteninkasso eine Zug-um-Zug-Abwicklung; das heißt die Bank zieht den Dokumenten-Gegenwert für den Exporteur im Ausland ein.
Besteht zwischen den Handelspartnern bereits ein gewisses Vertrauensverhältnis, ermöglicht das Dokumenteninkasso eine Zug-um-Zug-Abwicklung; das heißt die Bank zieht den Dokumenten-Gegenwert für den Exporteur im Ausland ein.
Die Garantie als das klassische Sicherungsinstrument
Die Garantie ist ein einseitig verpflichtender Vertrag zwischen einer Bank als Garantin und einem Garantiebegünstigten. Die Bank verspricht dem Begünstigten, auf erste Anforderung eine Zahlung in bestimmter Höhe zu leisten, falls ein Dritter eine Leistung nicht erbringt oder ein sonstiger Schaden entstanden ist.
Die Garantie ist ein einseitig verpflichtender Vertrag zwischen einer Bank als Garantin und einem Garantiebegünstigten. Die Bank verspricht dem Begünstigten, auf erste Anforderung eine Zahlung in bestimmter Höhe zu leisten, falls ein Dritter eine Leistung nicht erbringt oder ein sonstiger Schaden entstanden ist.



