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Formen der Eigenkapitalbildung

 

Wenn diese Möglichkeiten erschöpft sind oder aufgrund einer in der Vergangenheit gegenläufigen Ausschüttungspolitik eines breiten Gesellschafterkreises nicht umsetzbar sind, bieten sich die Instrumente der Außenfinanzierung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis an. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Beteiligungsfinanzierung und die Mezzanine-Finanzierung.

 

Die nachstehende Abbildung dient der Orientierung und verschafft einen ersten Überblick über die Einordnung und Abgrenzung der geeigneten Außenfinanzierungsinstrumente.

 

 

Eigenkapital durch Beteiligung
Eigenkapital wird dem Unternehmen generell langfristig und ohne Vereinbarung von Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Originäres Eigenkapital (offene Beteiligung) zeichnet sich rechtlich betrachtet durch seine Haftungs- und Partizipationsfunktion aus: Es dient dazu, die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Gläubigern abzusichern, Verluste abzufangen und auch als Bemessungsgrundlage für die Gewinnverwendung. Dem Eigenkapitalgeber stehen Kontrollrechte zu, um den Einsatz seines Kapitals zu überwachen und seine Zahlungsansprüche aus Gewinnen sicherstellen zu können.

In Abgrenzung zum Eigenkapital zeichnet sich Fremdkapital hingegen durch den Anspruch des Gläubigers auf Zinszahlung sowie auf Rückzahlung der bereitgestellten Mittel aus. Für das Fremdkapital sind i.d.R. Sicherheiten zu stellen.

Mezzanine-Finanzierung
Der Begriff Mezzanine stammt aus dem Italienischen und bezeichnet ein Zwischengeschoss zwischen zwei Hauptetagen eines Hauses - im übertragenen Sinn das Zwischengeschoss zwischen dem (echten) Eigen- und dem (echten) Fremdkapital eines Unternehmens.

Die Gestaltungsmöglichkeiten von Mezzanine-Finanzierungen sind kaum begrenzt. Die vereinbarten Modalitäten entscheiden daher darüber, ob sie in der wirtschaftlichen Analyse eher zum Eigen- oder zum Fremdkapital zu rechnen sind.

Durch den festen Rückzahlungsanspruch beinhalten Mezzanine-Finanzierungen rein rechtlich Fremdkapitalcharakter. Durch die langfristige Zurverfügungstellung (mind. 5 Jahre) und die Vereinbarung eines Rangrücktrittes gegenüber den anderen Gläubigern steht jedoch wirtschaftlich die eigenkapitaltypische Haftungsfunktion im Vordergrund (Mezzanines Kapital mit Eigenkapital-Fokus)