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Betriebliche Altersvorsorge

 

Ausgangspunkt der betrieblichen Altersversorgung kann die sog. Gehaltsumwandlung sein, auf die Sie als Mitarbeiter ein Recht haben. Dieser Rechtsanspruch besteht bis zu einer Höhe von 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ob dies ein Teil des monatlichen Entgelts ist oder eine Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, können Sie frei vereinbaren. Es sei denn, es bestehen bereits tarifliche Regelungen.

 

Welcher Betrag höchstens umgewandelt werden kann, hängt von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Die Maximalbeiträge belaufen sich auf: 


  • Beitragsbemessungsgrenze 66.000 Euro
  • Höchstbetrag 2.640 Euro (Vier Prozent der
    Beitragsbemessungsgrenze

Wie genau sich die betriebliche Altersvorsorge für Ihre Rente rechnet, hängt wesentlich von der Anlageform ab, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.