
Betriebliche Altersvorsorge
Ausgangspunkt der betrieblichen Altersversorgung kann die sog. Gehaltsumwandlung sein, auf die Sie als Mitarbeiter ein Recht haben. Dieser Rechtsanspruch besteht bis zu einer Höhe von 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ob dies ein Teil des monatlichen Entgelts ist oder eine Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, können Sie frei vereinbaren. Es sei denn, es bestehen bereits tarifliche Regelungen.
Welcher Betrag höchstens umgewandelt werden kann, hängt von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Die Maximalbeiträge belaufen sich auf:
- Beitragsbemessungsgrenze 66.000 Euro
- Höchstbetrag 2.640 Euro (Vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze
Wie genau sich die betriebliche Altersvorsorge für Ihre Rente rechnet, hängt wesentlich von der Anlageform ab, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.
