
Betriebliche Vorsorge
Seit Januar 2002 haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohn oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber kann sich finanziell am Aufbau der Betriebsrenten beteiligen - er muss es aber nicht tun.
