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Betriebliche Vorsorge

 

Seit Januar 2002 haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohn oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber kann sich finanziell am Aufbau der Betriebsrenten beteiligen - er muss es aber nicht tun.

 

Attraktiv ist die betriebliche Altersversorgung trotzdem. Denn Einzahlungen selbst bei höheren Summen sind steuerfrei. Je nach persönlichem Steuersatz finanziert der Staat also einen Teil der Beiträge. Die späteren Leistungen sind dann wiederum voll steuerpflichtig.