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Riester-Rente

 

Hier gibt der Staat was dazu. Für zertifizierte Finanz-Angebote wie Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparpläne zahlt der Staat Zulagen und/oder Steuervorteile. Um diese zu bekommen, müssen Riester-Sparer vier Prozent ihres sozialversicherungpflichtigen Einkommens anlegen, maximal 2.100 Euro.

 

Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro pro Kind. Der Mindesteigenbeitrag muss allerdings nicht komplett selbst erbracht werden, denn die Zulagen sind darin bereits eingerechnet. Beiträge können außerdem als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die spätere Rente ist voll zu versteuern.
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Auch die allgemeine Riester-Förderung wurde zum 01.01.2008 von 114 Euro auf 154 Euro jährlich angehoben, wenn vier Prozent des Bruttoeinkommens in einen förderfähigen Vertrag gezahlt werden. Maximal können 2.100 Euro im Jahr begünstigt eingezahlt werden. Zusätzlich wurde die Kinderzulage von bisher 138 Euro auf 185 Euro im Jahr angehoben (für bis 2007 geborene Kinder). Kinder, die ab dem 01.01.2008 zur Welt gekommen sind, werden sogar mit 300 Euro pro Kind gefördert.

Geringverdiener wie Arbeitslosengeld-II-Empfänger können bei einer jährlichen Einzahlung von nur 60 Euro zukünftig jedes Jahr 214 Euro ansparen (60 Euro eigene Einzahlungen plus 154 Euro Grundzulage). 

Mit dem Beschluss des Eigenheimrentengesetzes (Wohn-Riester) hat der Bundesrat einem Berufseinsteigerbonus für junge Riester-Sparer zugestimmt. Damit erhalten Kunden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig 200 EUR als zusätzliche Grundzulage auf ihren Riestervertrag. Dies gilt für Neuabschlüsse und Bestandsverträge.

Die Kunden, für die der Bonus gewährt wird, müssen nichts tun, sie erhalten diesen automatisch zusammen mit der Grundzulage für das jeweilige Beitragsjahr. Der Berufseinsteigerbonus wird erstmals für das Beitragsjahr 2008 für alle Riester-Kunden gezahlt, die am 01.01.2008 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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