
Rürup-Rente
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Staat auch die Vorgaben für die so genannte Rürup- oder Basisrente geschaffen. Die Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei, sofern der Anleger die Versicherung nicht vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch nimmt.
Er kann sich das Kapital weder auf einen Schlag auszahlen lassen noch beleihen oder vererben. Im Jahr 2006 können 62 Prozent der Beiträge zu einer solchen Basis-Rente, höchstens jedoch 12.400 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Renten aus einer solchen geförderten Basis-Rente sind seit 2006 zu 52 Prozent steuerpflichtig.
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