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Eltern & Geld

Finanzspritzen für Familien

Als Eltern haben Sie einiges zu tun, um herauszufinden, was Ihnen für den Nachwuchs zusteht. Mit welchen Leistungen Eltern rechnen können Grundlegende Informationen zu wichtigen staatlichen Hilfen finden Sie im Überblick.

Kindergeld
Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Bis zum zweiten Kind erhalten Eltern für jedes Kind monatlich 184 Euro. Ab dem dritten Kind erhalten die Eltern 190 Euro und ab dem 4. Kind 215 Euro pro Kind. Der Staat zahlt für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in der Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Geburtstag.


Kinderzuschlag
Seit 2005 können Eltern mit sehr geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag in Höhe von maximal 140 Euro beantragen. Den Kinderzuschlag erhalten nur Eltern, die kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, ihr Gehalt aber mindestens auf dem Niveau der staatlichen Regelleistungen liegt. Wer mehr verdient, erhält weniger Kinderzuschlag (einkommensabhängig). Mit dem Zuschlagsrechner des Bundesfamilienministeriums kann geprüft werden, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.


Erziehungsgeld
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Mütter und Väter innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen, wenn sie bis zu zwei Jahre nach der Geburt des Kindes nicht oder nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten und das Kind selbst betreuen und erziehen. In den ersten sechs Lebensmonaten werden beim Regelbetrag 300 Euro Erziehungsgeld pro Monat gezahlt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Ab dem siebten Lebensmonat wird das Erziehungsgeld nach Einkommen gestaffelt. Das Erziehungsgeld kann bis zum 24. Lebensmonat des Kindes gezahlt werden.


Elterngeld 
Das neue Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden. Für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder gibt es weiterhin das Erziehungsgeld. 

Anders als beim Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen. Somit kann jede Mutter und jeder Vater in den Genuss des Elterngeldes kommen. Grundsätzlich werden monatlich 67 % des Einkommens als Elterngeld gewährt. Antragsteller mit niedrigem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % des Einkommens.


Kinderfreibetrag
Alternativ zum Kindergeld in Frage kommen kann der Kinderfreibetrag. Er beträgt je Kind 3.648 Euro jährlich (allein Erziehende: 1.824 Euro). Bei der Einkommenssteuerveranlagung prüft das Finanzamt nachträglich, ob durch die Zahlung des Kindergeldes die Steuerfreistellung des so genannten sächlichen Existenzminimums eines Kindes auch tatsächlich erreicht worden ist.

Abhängig von der Lebenssituation haben Eltern Anspruch auf weitere Förderungen vom Staat, wie zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld etc. Mehr Informationen zu den staatlichen Hilfen und eine Broschüre mit detaillierten Hinweisen zu den einzelnen Leistungen von Bund und Ländern finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.